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Anpassung der Rohmaterialzuschläge und Zahlungskonditionen ab Januar 2022

 

In unserem Schreiben von Mitte diesen Jahres sprachen wir noch die Hoffnung aus, dass unser Rohmaterialzuschlag nur ein „vorübergehendes Mittel zur Überbrückung der sich hoffentlich bald entspannenden Preissituation“ werden sollte.

 

Jedoch trat leider das Gegenteil ein und wir kämpfen nach wie vor mit den bedrohlichen Auswirkungen der Rohstoffverknappung, zumal wir nur mit langfristigen, überteuerten Materialbestellungen die Lieferfähigkeit aufrechterhalten konnten und auch weiterhin aufrechterhalten werden.

 

Rohmaterialzuschläge:

 

Aus diesem Grund sind wir aktuell aus betriebswirtschaftlicher Sicht erneut gezwungen, Rohmaterialzuschläge anzupassen und dazu gelten für Lieferungen ab 01. Januar 2022 folgende Regelungen:

 

  1. Rohmaterialzuschlag A – 17,8 %
  2. Rohmaterialzuschlag B – 12,4 %
  3. Rohmaterialzuschlag C –   8,7 %
  4. Rohmaterialzuschlag D – 17,8 %

 

Um für Sie die Anpassung transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten, haben wir diese nach Produktkategorien vorgenommen, welche Sie im Übrigen auch jederzeit hier einsehen können. 

 

Skontovereinbarungen:

 

Im direkten Zusammenhang mit der oben erwähnten, gesamtheitlichen Optimierung der Preisgestaltung informieren wir Sie außerdem über die Aufkündigung sämtlicher Skontovereinbarungen zum 01.01.2022. Dem längst überholten Vorteil für den Zahlungsempfänger in Form von Habenzinsen stehen zwischenzeitlich Verwahrentgelt und Mehraufwand bei der Abwicklung gegenüber – dieser Entwicklung wollen wir Rechnung tragen und somit eine einheitliche Grundlage für zukünftige Geschäftsbeziehungen schaffen.

 

Wir hoffen erneut auf Ihre faire Beurteilung unserer Maßnahmen, die zur Gewährleistung unserer Lieferfähigkeit unabdingbar sind.